Strafenkatalog der EDLO e.V.
Allgemeines zum Strafenkatalog
1.) Alle Geldstrafen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
2.) Eine Disqualifikation oder Auflösung befreit nicht von der Zahlung der Strafe.
3.) Bei Mannschaftsauflösung wird der Betrag durch die gemeldeten Spieler geteilt. Sollte sich ein Spieler erneut anmelden, so hat er seinen Anteil an der Strafe, vor Spielgenehmigung durch den Vorstand, zu zahlen.
4.) Eine Spielgenehmigung wird bei ausstehenden Geldern gegenüber der EDLO e.V. nicht erteilt.
1. Amateurstatus
Ein Verstoß gegen den
Amateurstatus wird mit sofortigem Ausschluss der kompletten Mannschaft, sowie
alle anderen beteiligten Personen, geahndet.
2. Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft zum
Ligaspiel nicht an, wird das Spiel als Niederlage für die nichtangetretene
Mannschaft mit 0:2; 0:16; 0:32 gewertet und eine Strafe von 50 € wird verhängt. Im
Wiederholungsfall wird eine Geldstrafe in Höhe von 100 € verhängt und die Mannschaft
wird disqualifiziert.
Tritt eine Mannschaft
während der letzten drei Spieltage einer Saison nicht an, wird eine Strafe
von 100 € verhängt und die Mannschaft wird disqualifiziert.
Bei einer Disqualifizierung wird die
Mannschaft für den Rest der Saison vom Ligabetrieb ausgeschlossen und alle
Punkte werden aus der Tabelle raus gerechnet und sie verliert ihren Ligastatus.
Wird eine Mannschaft disqualifiziert und verliert
ihren Ligastatus entscheidet die Ligaleitung über die Einstufung für die
nächste Saison.
Tritt eine Mannschaft zum Pokalspiel nicht an, wird eine Strafe in Höhe von 50 € fällig. Der Vorstand behält sich das Recht vor, je nach Sachlage, mit Fingerspitzengefühl zu handeln.
3. Unsportlichkeit
3.1) Jeder Dartspieler,
bzw. jede Mannschaft,
der (bzw. die) für schuldig befunden wird, vorsätzlich einen Satz, ein Match
oder ein Spiel verloren zu haben, wird durch den EDLO Vorstand nach Überprüfung
bestraft. Die Strafe besteht in der Regel aus einer längerfristigen Sperre, die
im Ermessen des Vorstandes liegt.
3.2) Fällt ein Spieler /
Mannschaft durch unsportliches Verhalten mehrfach auf (Verhalten ist im Bogen
vermerkt, wird er nach Überprüfung des Vorstandes bestraft. Die Strafe legt der
Vorstand unter Einbezug des Ligaausschusses fest.
4. Spielberichtsbögen
Gemäß Ligaspielordnung hat
der Spielberichtsbogen (SBB) bis Mittwoch, 20:00 Uhr nach dem Spielwochenende bei der
Ligaleitung vorzuliegen. Sollte der Spielberichtsbogen, egal in welcher
Form (E-Mail, Fax, Post, Original) zum o.g. Zeitpunkt nicht vorliegen, wird eine Kopie
des SBB vom Gegner angefordert und das Spiel wird normal gewertet.
Die für die Abgabe verantwortliche Mannschaft (in
der Regel die Heimmannschaft) wird mit einer Strafe belegt.
Beim ersten Mal 15,00 €
Beim zweiten Mal 25,00 €
Ab dem dritten Mal 50,00 € und der Teamkapitän wird
für ein Match gesperrt.
Ausnahme: Ein Bogen wird am
Mittwoch per Post (hier gilt der Poststempel) zugesandt und kommt erst am
Freitag (verschulden der Post) an.
5. Spielorte
Bei Nichterfüllung der Auflagen
zu Spielort und Spielanlage erhält der Club oder der Verein die Möglichkeit
diese Auflagen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.
Sollten die Bedingungen nach
dieser Frist nicht erfüllt sein, wird der Spielort solange gesperrt bis die Beanstandungen
behoben sind.
6. Spielverlegung
Sollte im Falle einer
Spielverlegung keine schriftliche Information an den Ligaverwalter (ist auf den Spielplänen
oben angegeben) gegeben werden, so werden beide Mannschaften wie folgt bestraft:
Beim ersten Mal 15,00 €
Beim zweiten Mal 25,00 €
Ab dem dritten Mal 50,00 € und der Teamkapitän wird
für ein Match gesperrt.
Sollte nur eine Mannschaft
diese Information weitergeben wird auch nur die andere
Mannschaft bestraft.
7. Spielberechtigung
Verstöße gegen die Spielberechtigung
werden mit einer Strafe von 50€ geahndet.
Die Spiele des unberechtigten Spielers werden 0 : 2 gewertet und der Teamkapitän wird für ein Match gesperrt.
8. Proteste
Die Mannschaft die eine
Protestverhandlung verliert, zahlt einen Betrag von 25 €
9. Sonstiges
Sonstige
Verstöße gegen alle Punkte der Satzung, Ligaspielordnung oder Pokalspielordnung
werden nach Prüfung der Sachlage vom Vorstand (eventuell unter Einbezug des
Ligaausschuss) angemessen bestraft.
Dieser Strafenkatalog ist gültig ab 03.08.2010