Strafenkatalog der EDLO e.V.

 

Allgemeines zum Strafenkatalog

1.) Alle Geldstrafen sind innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

2.) Eine Disqualifikation  oder Auflösung befreit nicht von der Zahlung der Strafe.

3.) Bei Mannschaftsauflösung wird der Betrag durch die gemeldeten Spieler geteilt. Sollte sich ein Spieler erneut anmelden, so hat er seinen Anteil an der Strafe, vor Spielgenehmigung durch den Vorstand, zu zahlen.

4.) Eine Spielgenehmigung wird bei ausstehenden Geldern gegenüber der EDLO e.V. nicht erteilt.

 

1. Amateurstatus

Ein Verstoß gegen den Amateurstatus wird mit sofortigem Ausschluss der kompletten Mannschaft, sowie alle anderen beteiligten Personen, geahndet.

 

2. Nichtantreten

Tritt eine Mannschaft zum Ligaspiel nicht an, wird das Spiel als Niederlage für die nichtangetretene Mannschaft mit 0:2; 0:16; 0:32 gewertet und eine Strafe von 50 € wird verhängt. Im Wiederholungsfall wird eine Geldstrafe in Höhe von 100 € verhängt und die Mannschaft wird disqualifiziert.

Tritt eine Mannschaft während der letzten drei Spieltage einer Saison nicht an, wird eine Strafe von 100 € verhängt und die Mannschaft wird disqualifiziert.

Bei einer Disqualifizierung wird die Mannschaft für den Rest der Saison vom Ligabetrieb ausgeschlossen und alle Punkte werden aus der Tabelle raus gerechnet und sie verliert ihren Ligastatus.

Wird eine Mannschaft disqualifiziert und verliert ihren Ligastatus entscheidet die Ligaleitung über die Einstufung für die nächste Saison.

Tritt eine Mannschaft zum Pokalspiel nicht an, wird eine Strafe in Höhe von 50 € fällig. Der Vorstand behält sich das Recht vor, je nach Sachlage, mit Fingerspitzengefühl zu handeln.

 

3. Unsportlichkeit

3.1) Jeder Dartspieler, bzw. jede Mannschaft, der (bzw. die) für schuldig befunden wird, vorsätzlich einen Satz, ein Match oder ein Spiel verloren zu haben, wird durch den EDLO Vorstand nach Überprüfung bestraft. Die Strafe besteht in der Regel aus einer längerfristigen Sperre, die im Ermessen des Vorstandes liegt.

 

3.2) Fällt ein Spieler / Mannschaft durch unsportliches Verhalten mehrfach auf (Verhalten ist im Bogen vermerkt, wird er nach Überprüfung des Vorstandes bestraft. Die Strafe legt der Vorstand unter Einbezug des Ligaausschusses fest.

 

 

4. Spielberichtsbögen

Gemäß Ligaspielordnung hat der Spielberichtsbogen (SBB) bis Mittwoch, 20:00 Uhr nach dem Spielwochenende bei der Ligaleitung vorzuliegen. Sollte der Spielberichtsbogen, egal in welcher Form (E-Mail, Fax, Post, Original) zum o.g. Zeitpunkt nicht vorliegen, wird eine Kopie des SBB vom Gegner angefordert und das Spiel wird normal gewertet.

Die für die Abgabe verantwortliche Mannschaft (in der Regel die Heimmannschaft) wird mit einer Strafe belegt.

Beim ersten Mal 15,00 €

Beim zweiten Mal 25,00 €

Ab dem dritten Mal 50,00 € und der Teamkapitän wird für ein Match gesperrt.

Ausnahme: Ein Bogen wird am Mittwoch per Post (hier gilt der Poststempel) zugesandt und kommt erst am Freitag (verschulden der Post) an.

 

5. Spielorte

Bei Nichterfüllung der Auflagen zu Spielort und Spielanlage erhält der Club oder der Verein die Möglichkeit diese Auflagen innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.

Sollten die Bedingungen nach dieser Frist nicht erfüllt sein, wird der Spielort solange gesperrt bis die Beanstandungen behoben sind

 

6. Spielverlegung

Sollte im Falle einer Spielverlegung keine schriftliche Information an den Ligaverwalter (ist auf den Spielplänen oben angegeben) gegeben werden, so werden beide Mannschaften wie folgt bestraft:

Beim ersten Mal 15,00 €

Beim zweiten Mal 25,00 €

Ab dem dritten Mal 50,00 € und der Teamkapitän wird für ein Match gesperrt.

Sollte nur eine Mannschaft diese Information weitergeben wird auch nur die andere Mannschaft bestraft.

 

 

7. Spielberechtigung

Verstöße gegen die Spielberechtigung werden mit einer Strafe von 50€ geahndet.

Die Spiele des unberechtigten Spielers werden 0 : 2 gewertet und der Teamkapitän wird für ein Match gesperrt.

 

8. Proteste

Die Mannschaft die eine Protestverhandlung verliert, zahlt einen Betrag von 25 €

 

9. Sonstiges

Sonstige Verstöße gegen alle Punkte der Satzung, Ligaspielordnung oder Pokalspielordnung werden nach Prüfung der Sachlage vom Vorstand (eventuell unter Einbezug des Ligaausschuss) angemessen bestraft.

 

 

Dieser Strafenkatalog ist gültig ab 03.08.2010